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Ihr Steuerberater im Landkreis Verden:
Schladebusch & Bartling

Wir heißen Sie Herzlich Willkommen bei der Schladebusch & Bartling Steuerberatungsgesellschaft im Landkreis Verden (Aller).

Unsere Steuerkanzlei betreut Sie individuell, flexibel, kompetent & unterstützt Sie mit fundiertem Fachwissen, Engagement & langjähriger Erfahrung bei allen Fragen zu Steuern, Steuerrecht, Steuerberatung & Wirtschaft. Wir sprechen eine klare Sprache und verschaffen Ihnen durch unsere Arbeit die Grundlagen für eigenständige Entscheidungen. Als Steuerberater legen wir besonderen Wert auf einen vertrauensvollen und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten.

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Unsere Steuertipps

Alle Steuertipps vom Steuerberater Thomas Bartling, die wöchentlich veröffentlicht werden.

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes

Steuertip vom Montag, 19. Mai 2025

Der BFH hat mit Urteil vom 20.02.2025 (Az. III R 43/22) entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände ...

Den kompletten Steuertipp lesen
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